Sicherheit auf den Bahnhöfen

Anfang des Jahres gab das Land Nordrhein-Westfalen bekannt, bis 2024 zehn Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen mit Videotechnologie auszustatten. Bis 2024 soll jeder dritte Bahnhof in Nordrhein-Westfalen durch Videotechnik sicherer werden. „Wir freuen uns über die Aufrüstung der Stationen. Sicherheit darf nicht punktuell gedacht, sondern muss flächendeckend gewährleistet werden“, begrüßte NWL-Geschäftsführer Joachim Künzel damals die Entscheidung des Verkehrsministeriums.

„Wir möchten, dass sich die Menschen wohl fühlen, wenn sie in den Zügen oder an den Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen unterwegs sind“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Nur dann nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel. Wenn Bahnen und Bahnhöfe zu guten Orten werden, macht das den ÖPNV wieder ein Stück attraktiver und hilft dabei, das Angebot zu verbessern.“

Schon jetzt kümmern sich Beamte der Bundespolizei und die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn um die Sicherheit der Besucher und Fahrgäste in den Bahnhöfen und Stationen. Die Ordnungskräfte gehen in regelmäßigen Abständen in Bahnhofsgebäuden und auf den Bahnsteigen auf Streife und sorgen dafür, dass das Regeln eingehalten werden. Kommt es dennoch einmal zu Auseinandersetzungen oder gar Straftaten, unterstützt die Bundespolizei die Sicherheitskräfte auf den Bahnhöfen bei der Durchsetzung des Hausrechts und nimmt die Strafverfolgung auf. Bei besonderen Anlässen, beispielsweise Großveranstaltungen, Fußballspielen und Demonstrationen, werden von Bundespolizei und DB Sicherheit speziell ausgebildete Kräfte eingesetzt, die zum Beispiel Diensthunde mit sich führen oder mit Bodycams ausgestattet sind.

Ergänzend zu den zahlreichen Polizeibeamten und Sicherheitskräften werden nun rund 35 Bahnhöfe mit Videoanlagen ausgestattet. Um Gefahren für die Bahnhöfe selbst, die Fahrgäste und deren Eigentum zu erkennen, nutzt die Bundespolizei die Videokameras an den Bahnhöfen, die der Deutschen Bahn gehören. Die Videodaten werden ausschließlich von der Bundespolizei eingesehen und ausgewertet und zwar nur dann, wenn der Bundespolizei die Anzeige einer Straftat vorliegt.

Die neuen Videoanlagen werden die Bundespolizei nicht nur bei der Strafverfolgung unterstützen, sondern bei besonderen Anlässen eine Liveübertragung der Videos in die Leitstelle der Bundespolizei möglich machen. So kann das zusätzlich eingesetzte Personal innerhalb des Bahnhofs gezielt gesteuert werden, um aus dem Ruder laufende Auseinandersetzungen sofort zu stoppen und Straftaten zu verhindern.

Der weitere Ausbau der Bahnhöfe mit Videotechnik wird ebenso vom Verkehrsministerium gefördert wie der zusätzliche Personalbedarf für die Bewältigung der aktuellen Situation. Denn auch in Zeiten von Corona setzt sich der NWL gemeinsam mit den Sicherheitspartnern für die Sicherheit der Fahrgäste ein.

Stichwort Maskenpflicht: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckungen auf den Bahnhöfen und Stationen ist unverzichtbar, da dort die Abstandsregel nicht immer eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt aber nicht nur dort, sondern auch in den Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen.

Bei der Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnhöfen und in den dort verkehrenden Zügen werden Bundespolizei und DB Sicherheit von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden unterstützt.

Bereits fünf Maskenkontrolltage wurden in Bielefeld, Hamm, Münster, Paderborn, Altenbeken, Bad Oeynhausen, Coesfeld, Gronau, Gütersloh, Herford, Minden, Rheda-Wiedenbrück und Siegen auf den Bahnhöfen und in den dort verkehrenden Zügen durchgeführt, weitere Kontrolltage werden folgen. Bei den Kontrolltagen werden Besucher und Fahrgäste, die ihren Mund-Nase-Schutz vergessen haben oder falsch tragen, an ihre soziale Verantwortung erinnert und auf das ansonsten fällige Bußgeld von 150 Euro hingewiesen. Unbelehrbare Maskenmuffel oder Maskenverweigerer hingegen werden angezeigt und erhalten einen Bußgeldbescheid. Bei den Kontrolltagen werden Besucher und Fahrgäste, die ihren Mund-Nase-Schutz vergessen haben oder falsch tragen, an ihre soziale Verantwortung erinnert und auf das ansonsten fällige Bußgeld von 150 Euro hingewiesen. Unbelehrbare Maskenmuffel oder Maskenverweigerer hingegen werden angezeigt und erhalten einen Bußgeldbescheid.

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