ÖPNV/SPNV Lexikon

Begriffe einfach erklärt

  • AKTIONSPLAN GÜTERVERKEHR UND LOGISTIK
    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat gemeinsam mit der Transport- und Logistikwirtschaft, mit Umweltverbänden und Gewerkschaften den 2010 erstellten Aktionsplan weiterentwickelt und im Dezember 2015 veröffentlicht. Er wurde im September 2017 zum dritten Mal aktualisiert. Der Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen, mit denen der Logistikstandort Deutschland gestärkt, ausgebaut und international vermarktet werden soll. Im Mittelpunkt des neuen Aktionsplans steht die Stärkung des kombinierten Verkehrs, das heißt die optimale Verzahnung der einzelnen Verkehrsträger.
  • ALTERNATIVE BEDIENUNGSFORMEN
    Als alternative oder flexible Bedienungsformen werden alle Verkehre bezeichnet, die nicht einem klassischen Linienverkehr entsprechen (z.B. feste Fahrpläne, feste Linienverläufe). Sie kommen in der Regel dort zum Einsatz, wo aufgrund geringer Nachfrage die Finanzierung eines klassischen Linienverkehrs nicht mehr möglich ist.
  • ANRUFBUS
    Beim Anrufbus handelt es sich um eine Sonderform, der eine bedarfsorientierte Variante des ÖPNV im Stadt-, Orts- oder auch Regionalverkehr darstellt. Die Fahrzeuge fahren auf festgelegten Routen – oft auf derselben Strecke, die bei Zeiten stärkeren Fahrgastaufkommens vom normalen Linienverkehr benutzt wird. Allerdings fahren sie nur auf Bestellung. Dabei kann es zu Abweichungen zum normalen Linienverlauf kommen. So wird beispielsweise wird eine wenig frequentierte Haltestelle nur im Bedarfsfall angefahren.
  • ANTRIEBSTECHNIKEN,BUSSE
    Linienbusse werden klassisch durch Dieselmotoren angetrieben. Im Zuge der allgemeinen Ressourcenverknappung und dem steigenden Umweltbewusstsein testet die Branche alternative Antriebstechniken. Am weitesten fortgeschritten sind Hybridbusse, aber auch Elektrofahrzeuge sowie Antriebe mit Brennstoffzellen und auf Wasserstoffbasis werden vereinzelt erprobt.
  • AST
    Anschluss-Sammel-Taxi und Anruf-Sammel-Taxi. Die Angebote ergänzen das System des öffentlichen Personennahverkehrs und schließen Bedienungslücken, die dann bzw. dort auftreten, wenn bzw. wo das Verkehrsaufkommen den Einsatz großer Fahrzeuge (Busse) und das Anfahren jeder Haltestelle nicht mehr rechtfertigen. Besonders in verkehrsschwachen Zeiten, also in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen sorgt das AST dafür, dass innerstädtische Verbindungen – besonders zwischen entlegenen Stadtteilen – erhalten bleiben oder interkommunale Linienverbindungen noch bedarfsgerecht bedient werden können.
  • AUFGABENTRÄGER
    Im Nahverkehr ist oft vom Aufgabenträger die Rede. Das hört sich nicht nur verantwortungsvoll an, sondern ist es auch. Der Aufgabenträger ist die Institution, die die politische Verantwortung für die öffentlich organisierte Mobilität der Bürger hat – also für tägliche Fahrten mit Bus und Bahn. Er trägt zur Stärkung und Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit und der Verkehrsbedienung des Nahverkehrs bei. In seinen Zuständig­keitsbereich fallen unter anderem die Planung, Organisation, Gestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vor Ort.
  • BARRIEREFREIER BAHNHOF
    Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder mit Gepäck, Kinderwagen und Fahrrad reisen, sollen problemlos mit dem Zug fahren können. Dazu gehört die barrierefreie und sichere Ausgestaltung der Bahnstationen und ihrer Umfelder. Viele Stationen verfügen mittlerweile über eine rollstuhlgerechte Zuwegung zu den Bahnsteigen sowie über Blindenleitstreifen.
  • BEDARFSGESTEUERTE VERKEHRE
    Bedarfsgesteuerte Verkehre folgen keinem starren Fahrplan und/oder Linienverlauf, sondern müssen von Fahrgästen aktiv angefordert werden (z. B. per Telefon, SMS oder auch Knopfdruck an der Haltestelle). Diese Verkehre sind wirtschaftlicher, da sie nur durchgeführt werden, wenn ein konkreter Fahrtwunsch besteht. So können Leerfahrten vermieden werden. Bedarfsgesteuerte Verkehre gibt es in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen.
  • BIKE AND RIDE, B+R
    B+R macht es möglich, das Fahrrad und die Bahn miteinander zu kombinieren. Man stellt sein Fahrrad am Bahnhof ab, z.B. in einer bikey-box, und fährt dann mit einem Nahverkehrszug weiter.
  • BÜRGERBUS
    Bürgerbusverkehr ist ein mit Kleinbussen durchgeführter Öffent­licher Personennahverkehr, dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Er verkehrt nach festgelegtem Fahrplan und bedient festgelegte Haltestellen.
  • CARSHARING
    Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen und wurde entwickelt von Menschen, die gezielt so wenig wie möglich mit dem Auto fahren, aber nicht völlig auf die Nützlichkeit eines eigenen Wagens in speziellen Situationen verzichten wollten. Das Ausleihsystem ist so gestaltet, dass man den Wagen im Voraus buchen und die Benutzungsdauer angeben muss. Im Rahmen der Mobilität können sich Carsharing und ­Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) durchaus ergänzen: Wer im Wesentlichen seinen Mobilitätsbedarf mit dem Umwelt­verbund (zu Fuß gehen, Rad fahren, ÖPNV benutzen) deckt, findet im Carsharing die Mobilitätsversicherung für Spezialfälle – wie einen Möbeltransport oder einen Ausflug aufs Land. Die Möglichkeit, als ÖPNV-Abonnent im Bedarfsfall problemlos auf ein passendes Auto zurückzugreifen, macht Carsharing/ÖPNV-­Kombinierer zu zufriedeneren und dauerhafteren ÖPNV-Kunden.
  • DEUTSCHLANDTAKT
    Der Deutschlandtakt ist ein Konzept für ein besseres Verkehrsangebot auf der Schiene, das unter anderem die bisherige Logik des Infrastrukturaufbaus umkehrt: Erst werden die gewünschten Verbindungen festgelegt, dann wird die notwendige Infrastruktur gebaut beziehungsweise ertüchtigt. Die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtaktes ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrswende.
  • ECHTZEITANZEIGE
    Informationssysteme in Bahnhöfen, Fahrzeugen und an Haltestellen sowie im Internet informieren über die tatsächlichen Abfahrt- und Ankunftszeiten – auch wenn diese vom Fahrplan abweichen. Gespeist werden die Anzeigen von einem zentralen Datenserver, der Kenntnis über den genauen Standort der Fahrzeuge besitzt. Die aktuellen Standorte werden über GPS geortet, Zeit und Standort an das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem in der Leitstelle des Verkehrsunternehmens übermittelt. Dieses errechnet aus der Position der Fahrzeuge und den gespeicherten Informationen über Strecken, Netz und Entfernungen die jeweils zutreffende Zeit. Vom rechnergesteuerten Betriebsleitsystem werden die aktuellen Abfahrtzeiten direkt auf die DFI-Anzeigen übertragen.
  • ERHÖHTES BEFÖRDERUNGSENTGELT (EBE)
    Ein erhöhtes Beförderungsentgelt ist dann zu zahlen, wenn ein Kunde bei einer Ticketkontrolle kein gültiges Ticket dabei hat. Die Höhe des EBE beträgt bundesweit 60 Euro.
  • FAHRGASTBEIRAT
    Ein Fahrgastbeirat ist ein Gremium zur Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünden und Fahrgästen.
  • ESELSRÜCKEN
    (auch Abrollberg, Ablaufrücken, Ablaufhügel, Ablaufberg oder seltener Rangierberg) ist eine in Rangierbahnhöfen mit Ablaufbetrieb zwischen der Einfahr- und der Richtungsgruppe angeordnete Rangieranlage, in der die zu sortierenden Wagen über eine kurze Steilrampe durch Schwerkraft in die Richtungsgleise laufen. In der Regel handelt es sich um einen künstlich angelegten Hügel, über welchen ein Gleis verläuft. In größeren Ablaufanlagen sind oft auch zwei oder mehr Berggleise vorhanden. Der erste deutsche Ablaufberg wurde 1858 in Leipzig errichtet.
  • FAHRGASTRECHTE
    Als Fahrgastrechte bezeichnet man die Ansprüche von Fahrgästen öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber den Verkehrsunternehmen. Der Begriff stellt einen Oberbegriff für alle Ansprüche dar, die ein Fahrgast, also ein Kunde, der ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, geltend machen kann.
  • GEFAHRPUNKT

    nennt man Stellen der Bahn, welche durch ihre Lage, durch den Zustand der Bahn oder als Folge betrieblicher Vorgänge Gefahren besonderer Art in sich birgt. Er bedarf eines besonderen Schutzes, der z. B. darin bestehen kann, dass er zu kennzeichnen ist. Beispielsweise bildet der Zusammenlauf der Gleise vor den Weichen insofern einen Gefahrpunkt, als dass die in dem einen Gleise
    stehenden Fahrzeuge bei einer im Nachbargleis stattfindenden Zugfahrt oder Rangierbewegung gestreift werden können, wenn
    sie zu nahe am Zusammenlauf stehen.

  • GELEGENHEITSVERKEHR
    Unsere Busse fahren im Linienverkehr. Die Linienwege sind festgelegt und genehmigt, daran darf zunächst nichts geändert werden. Das Pendant hierzu ist der sogenannte Gelegenheitsverkehr. Dieser ist nichts anderes als Ausflugsfahrten. Mietet also ein Auftraggeber einen Bus, um Personen von A nach B zu befördern, ist das Gelegenheitsverkehr. Oder die juristische Definition: „Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen (…), die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.“
  • GELENKSPERRE
    Eine Gelenksperre klingt wie etwas, das der Arzt diagnostiziert. Ein anderer Begriff dafür ist der Knickschutz – und mit Medizin hat dies nichts zu tun. Die Gelenksperre verhindert, dass das Gelenk in der Mitte eines Busses zu stark gedreht und dadurch beschädigt wird.
  • GEMEINSCHAFTSTARIF

    Unter dem Begriff Gemeinschaftstarif versteht man den in einem Verkehrsverbund oder in einer Tarifgemeinschaft von den Verkehrsunternehmen gleichermaßen angewendete, durchgängige Tarif, sprich: Ein Fahrschein für alle beteiligten Verkehrsunternehmen.

  • GLOBAL PLAYER
    Als Global Player werden Unternehmen bezeichnet, die nicht nur im Heimatland tätig sind. Darunter fallen – bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Eisenbahnmarkt – sowohl heimische Unternehmen mit Expansion ins Ausland (z. B. DB-Gruppe), als auch in Deutschland tätige Gesellschaften mit (überwiegend) ausländischen Anteilseignern (z. B. SBB)

  • HANDY-TICKET
    Von einem Handy-Ticket ist die Rede, wenn das Ticket auf dem Mobiltelefon gespeichert und angezeigt wird. In NRW liefert die Handy-App „mobil.nrw“ Tickets für Fahrten mit Bus und Bahn in ganz Nordrhein-Westfalen. Diese App bietet alle Tickets des NRW-Tarifs, des WestfalenTarifs sowie aller Verbünde in NRW in digitaler Form gebündelt an.
  • HYBRIDANTRIEB
    Hybridantriebe bezeichnet allgemein Fahrzeugantriebe, bei denen mehrere (meist zwei) Antriebstechniken im Wechsel oder nebeneinander wirken, beispielsweise Elektromotor und Verbrennungsmotor.
  • ICE
    1979 erteilt das Bundesministerium für Forschung und Technologie den Auftrag, ein Konzept für ein „Rad/Schiene-Versuchs- und Demonstrationsfahrzeug“ (R/S-VD) für Hochgeschwindigkeitsfahrten zu entwickeln. Am 6. September 1985 gibt das Ministerium das Geld für die Entwicklung des ersten Triebzugs frei. Die Projektpartner nennen das bisher als R/S-VD bekannte Versuchsfahrzeug InterCity Experimental (heute ICE/V). Er war der erste Zug, der auf dem deutschen Schienennetz mit mehr als 300 km/h unterwegs war. Heute steht die Abkürzung ICE für InterCity Express.
  • INIDIVIDUALVERKEHR (IV)
    Zum Individualverkehr zählen: Fußgänger-, Radfahrer- und dermotorisierte Straßenverkehr wie PKW und Motorrad. Darin nichtenthalten sind Verkehrsmittel des ÖPNV.
  • INTERMODALITÄT
    Intermodalität bedeutet, dass eine Reise oder ein Transport mithilfe mehrerer Verkehrsträger abgewickelt wird. Ein typisches Beispiel intermodaler Ketten ist Park & Ride. Zum Einsatz kommen hier sowohl Autos als auch Busse und Bahnen. Im Kombinierten Verkehr werden beispielsweise Eisenbahnen und Lkws eingesetzt, um Güter von A nach B zu bringen. Intermodalität wird auch als Sonderform der Multimodalität (siehe: Multimodale Mobilität) bezeichnet. Während Multimodalität die “Variation von Verkehrsmitteln” bezeichnet, bezieht sich Intermodalität auf die “Verkettung von Verkehrsmitteln”.
  • INVESTITIONEN

    Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei den Eisenbahnen sind vor allem Realinvestitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge von wesentlicher Bedeutung. Sie können Altes ersetzen (Ersatzinvestitionen) oder Neues beziehungsweise Besseres schaffen (Erweiterungsinvestitionen). Der Investition wird eine Bewertung vorangestellt, mit der die Vorteilhaftigkeit der Investitionsmaßnahme festgestellt werden.

  • JOBTICKET
    Ein Jobticket ist eine Zeitfahrkarte im Abonnement. Basis ist in der Regel ein Vertrag, den eine Firma mit dem Verkehrsunternehmen oder -verbund für ihre Belegschaft abschließt. Durch die Einbeziehung der gesamten Belegschaft und gegebenenfalls eines Firmenzuschuss ist der Preis für den Jobticket-Kunden stark rabattiert. Das Ticket gilt oft im gesamten Tarifgebiet eines Verkehrsverbunds.
  • ITCS

    Ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (ITCS) bzw. Intermodal Transport Control System ist ein im ÖPNV benutztes Rechnerverbund-System, das für vielfältige Aufgaben verwendet werden kann. Im Jahr 2005 wurde der Begriff RBL durch ITCS ersetzt.

  • KNEELING
    „Kneeling“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „in die Knie gehen“. Moderne Linienbusse können sich mittels „Kneeling-Technik“ zur Bürgersteig- beziehungsweise Einstiegsseite neigen, um so den Fahrgästen das Einsteigen zu erleichtern. In Verbindung mit sogenannten Hochbordsteinen an den Bushaltestellen wird ein ebenerdiger Einstieg ermöglicht.
  • MOBILITÄTSKULTUR
    Unter Mobilitätskultur versteht man das Verhalten und die Auseinandersetzung der Menschen zu ihrer Mobilität und Verkehr. Obwohl die Mobilitätskultur indirekt maßgeblichen Einfluss auf das Mobilitätsverhalten und somit auf weite Bereiche des Verkehrswesens einer Gesellschaft hat, bleibt sie von vielen Menschen unbemerkt oder wird kaum bewusst wahrgenommen.
  • MULTIMODALE MOBILITÄT

    Multimodalität im Personenverkehr meint die Möglichkeit, verschiedene Verkehrsmittel zu nutzen. Ein Mensch ist dann multimodal unterwegs, wenn er diverse Angebote nutzt und z. B. mit dem Bus zur Arbeit und mit dem Leihauto zum Baumarkt fährt. 

  • NACHHALTIGKEIT

    Nachhaltigkeit im Verkehrssektor bedeutet: Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen zu erfüllen und gleichzeitig beispielsweise weniger Energie oder Flächen zu verbrauchen, Lärm zu verringern oder Kohlendioxid einzusparen. Auch die Reduzierung von Risiken oder Ungerechtigkeiten können unter den
    Begriff fallen.

  • NIEDERFLURFAHRZEUGE
    Ein Fahrzeug, das einen bequemen Ein- und Ausstieg ohne Stufen bietet. Ermöglicht wird dies durch die Niederflurtechnik, bei der sich moderne Busse sogar zur Bürgersteigseite hin neigen.
  • ÖPNV
    Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet.Der Begriff öffentlicher Personennahverkehr grenzt sich jeweils vom Fernverkehr, Güterverkehr und Individualverkehr ab.
  • PARK-AND-RIDE
    Park-and-Ride (kurz: P+R) bezeichnet ein Prinzip der Verkehrs-planung, in dem in der Nähe von Haltestellen des öffentlichenNahverkehrs (ÖPNV) Abstellmöglichkeiten vor allem für Pkw zur Verfügung gestellt werden. Es bietet Autofahrern die Möglichkeit, Pkw und Bahn kombiniert zu nutzen und so ohne Stau und Parkplatzprobleme mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu gelangen. Außerdem hilft P+R bei der Bewältigung von Verkehrsproblemen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Konzerten und Innenstadtfesten.
  • PBefG
    Die Vorschriften des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) regeln die Beförderung von Personen.
  • PERSONENKILOMETER
    Das Produkt aus Anzahl der Fahrgäste zbd deren Reiseweite ist eine häufig verwendete Größe für die Bedeutung einer erbrachten Verkehrsleistung und spielt meistens eine besondere Rolle in EInnahmeaufteilungsverfahren.
  • PIS
    Ein “Passenger Information System” (PIS) bzw. Fahrgastinformationssystem versorgt die Passagiere an den Haltestellen und in Fahrzeugen mit Live-Daten. Dazu gehören Streckenverlauf mit aktuellen Ankunft- und Abfahrtszeiten, Liniennummer, Verspätungen und Meldungen zu Behinderungen. Außerdem können Verkehrsbetriebe dadurch Werbung über Innenmonitore anbieten und sich ein Zusätzliche Einnahmequelle sicher.
  • RB und RE
    Die Regionalbahn (ehemalige Schreibweise: RegionalBahn; kurz: RB) ist eine Zuggattung, die ursprünglich von der Deutschen Bahn eingeführt wurde. Sie hat den klassischen Personenzug (P) und zuletzt den Nahverkehrszug (N) abgelöst. Heute werden auch vergleichbare Züge von Drittanbietern als RB bezeichnet. Vom Regional-Express (RE) unterscheidet sich die RB durch kürzere Haltestellen-Abstände und -Laufwege sowie niedrigere Reise­geschwindigkeit.
  • REGIONALVERKEHR
    Im ÖPNV wird zwischen Regionalverkehr und Stadtverkehr unterschieden. Im Gegensatz zum Stadtverkehr, der innerhalb der Gemeindegrenzen stattfindet, überschreitet der Regionalverkehr die Kommunalgrenzen von Stadt und Land. Aufgrund der größeren Reiseweite und -dauer kommt der Beförderungsqualität im Regionalverkehr oft eine höhere Bedeutung zu. Daher wird auf die Sitzplatzverfügbarkeit ein höherer Wert gelegt. Betrieblich zeichnen sie sich durch größere Haltestellenabstände und damit eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit aus.
  • SCHÜLERVERKEHR
    Der Schülerverkehr ist der Verkehr, der dadurch entsteht, dass Schülerinnen und Schüler zur Schule und wieder nach Hause fahren. In der Regel ist die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (-> ÖPNV) gemeint. Die Organisation des Schülerverkehrs ist durch das Personenbeförderungsgesetz (-> PBefG) geregelt. Danach kann die Beförderung von Schülerinnen und Schülern durch den regulären Linienverkehr, durch Schülerfahrten, einer Sonderform des Linienverkehrs, unter Ausschluss anderer Fahrgäste, und durch den freigestellten Schülerverkehr, bei dem nicht das örtliche Verkehrsunternehmen sondern der Schulträger für die Beförderung zuständig ist.
  • SEV
    Schienenersatzverkehr, Bus-Ersatzverkehr, Bahnersatz(verkehr), Bahnersatz(betrieb), Zugersatzverkehr oder allgemein Ersatzverkehr (EV) bezeichnet den Einsatz von Omnibussen oder Taxis anstelle von Schienenfahrzeugen bei Eisenbahnen, S- oder U-Bahnen, Stadt- oder Straßenbahnen.
  • SICHERHEIT
    Die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentrales Aufgabengebiet der Verkehrsunternehmen. Sie bezeichnet den relativen Zustand der Gefahrenfreiheit, in dem es kein unzulässiges Schadensrisiko gibt. Der Begriff „Sicherheit“ ist hierbei im Sinne von „Safety“ und „Security“ zu verstehen. Unter Safety oder auch Betriebssicherheit werden die Gefährdungspotenziale technisches Versagen, menschliches Fehlverhalten, organisatorische Mängel und höhere Gewalt gefasst. „Security“ umfasst vorsätzliche Handlungen Dritter, wie beispielsweise Vandalismus oder Gewalttaten. In den Verkehrsunternehmen gibt es bereits viele in der Praxis bewährte Konzepte zum Schutz der Fahrgäste und Mitarbeiter, der Unternehmenswerte und des Fahrbetriebes (Störungsmanagement, Notfallmanagement, Brandschutz, Arbeitssicherheit und andere).
  • SPNV
    SPNV ist die Abkürzung für den Begriff „Schienenpersonennahverkehr“. Der SPNV bildet zusammen mit dem ÖSPV (Öffentlicher straßengebundener Personenverkehr – Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen sowie Busverkehr) den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr).
  • TAKT
    Regelmäßiger zeitlicher Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Abfahrtszeiten einer Linie.
  • TARIFGEMEINSCHAFT
    Eine Tarifgemeinschaft ist die Vorstufe zum Verkehrsverbund. Hierbei schließen sich Verkehrsunternehmen zusammen, um einen regional abgestimmten Einheitstarif anzubieten. Die Tarifgemeinschaft übernimmt dabei lediglich die Einnahmenaufteilung.
  • TAXIBUS
    Der TaxiBus ist ein Taxi, das wie ein Linienbus verkehrt. Es muss vor der Abfahrt vorbestellt werden.
  • TRANSLUZENTER FALTENBALG

    Zum Gelenk eines Busses gehört der Zungenbrecher transluzenter Faltenbalg. Den Faltenbalg kennt jeder, das sind die Gummigerippe, die dem Zieharmonikabus seinen Namen gegeben haben. Transluzent bedeutet schlicht lichtdurchlässig. Vor fast 15 Jahren wurde diese Innovation getestet, um mehr Licht in den dunklen Mittelteil des Gelenkes zu bekommen. Leider war die Reinigung des Kunststoffes schwierig, so dass der Faltenbalg schnell nicht mehr schön war. Stattdessen beleuchten nun LEDs das Gelenk.

  • UBER
    (benannt nach dem englischen Germanismus uber für „über“) ist ein US-amerikanisches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in San Francisco. Uber bietet in vielen Städten der Welt Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung an. Früher vermittelte Uber via UberPop Fahrten an private Fahrer mit eigenem Auto. Diese Option ist heute gerichtlich verboten. Die Vermittlung erfolgt über eine mobile App oder eine Website. Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision über 25 % des Fahrpreises. Die App zählt zu den Taxi-Apps. Schrittweise kamen und kommen weitere Fahrdienstleistungen hinzu, beispielsweise die Essensauslieferung durch UberEats.
  • ÜBERGANGSTARIF
    Der Übergangstarif ist ein besonderer Tarif benachbarter Verkehrsunternehmen und -verbünde für Fahrgäste, die in den Netzen beider Anbieter unterwegs sind. Übergangstarife gibt es oftmals dort, wo über die Grenzen von benachbarten Verkehrs-verbünden hinweg starke Pendlerbeziehungen bestehen. Für die Fahrgäste ergibt sich dadurch der Vorteil, dass sie nur ein Ticket für beide Verbünde benötigen.
  • VERKEHRSAUFKOMMEN
    Das Verkehrsaufkommen wird im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Anzahl der Fahrgäste dargestellt, im Schienengüterverkehr (SGV) durch die Anzahl der beförderten Tonnen.
  • VERKEHRSVERBUND
    Zusammenschluss von Landkreisen oder Städten sowie von Verkehrsunternehmen einer Region. Ziel eines Verkehrsverbundes ist die abgestimmte Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Darunter zählen einheitliche Tickets und Tarife sowie aufeinander abgestimmte Fahrpläne.
  • VERSTÄRKUNGSVERKEHR
    Zusätzliche ÖPNV-Verkehrsmittel, die z.B. bei Großveranstaltungen zur Entlastung eingesetzt werden.
  • VERTAKTUNG
    Unter Vertaktung versteht man eine Linie des öffentlichen Personenverkehrs, die in regelmäßigen, sich periodisch wiederholenden Abständen betrieben wird.
  • ZOLLPLOMPE
    Als Zollplombe bezeichnet man einen Zoll-Verschluss, der aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht besteht. Er schützt eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde von unbefugtem Zugriff.
  • ZUGKILOMETER
    Zugkilometer geben die Fahrleistung von Schienenfahrzeugen an. Ein Zugkilometer bedeutet, dass ein Zug eine Strecke von einem Kilometer zurückgelegt hat. Auch ein einzelnes Triebfahrzeug gilt als Zug.
  • ZWECKVERBAND
    Zweckverbände sind Organisationen, die der interkommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Bestellung und Organisation kommunenübergreifender Verkehre, dienen. Für den ÖPNV zuständige Zweckverbände sind Organisationen, in denen sich mehrere Kommunen als Aufgabenträger zusammengeschlossen haben. Das Bündnis ermöglicht es, öffentliche Aufgaben über kommunale Grenzen hinweg wahrzunehmen. Dadurch können beispielsweise verkehrsplanerische Anliegen verkehrsraumbezogen bearbeitet werden. Eine weitere Tätigkeit der Zweckverbände ist die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die (überkommunale) Bestellung von Verkehren.

  • Dieser Zug fährt an Sonntagen und an allgemeinen Feiertagen:
    1. Weihnachtsfeiertag (25.12.), 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.), Neujahrstag (1.1.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit.
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