1707 Verstöße gegen die Maskenpflicht bei Schwerpunktkontrollen im SPNV festgestellt

Am 24. August gab es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit Schwerpunktkontrollen, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen. Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei wurde an den Bahnhöfen in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Münster und Siegen und in den Zügen in Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Die Bilanz: Es wurden 1707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Die Masken-Muffel müssen nun mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. „Die Zahl zeigt uns, dass es nötig ist, mit solchen Kontrollen auf die Maskenpflicht hinzuweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Auch in Zukunft werde es immer wieder Kontrollen in Bussen und Bahnen geben.

An neun großen Umsteige-Bahnhöfen wurde in der Zeit von zwischen 12 und 20 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Allein von der Bahn, den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern waren mehr als 250 Mitarbeiter bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz. Dazu kam ein Großaufgebot der Bundespolizei.

Schon jetzt kontrollieren Städte und Gemeinden in Bussen, U- und Straßenbahnen regelmäßig, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. In Köln, Duisburg, Münster, Dortmund und Bochum wurde teils schon mehrfach in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt kontrolliert.

Bereits seit dem 27. April schreibt die ­Corona-Schutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-­Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. „Die Maske ist in den Zügen das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten“, sagte Verkehrsminister Wüst. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Masken-Verweigerer müssen am nächsten Halt den Zug verlassen und werden dort von der Bundespolizei in Empfang genommen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Menschen können sich in der Bahn wohl und sicher fühlen. Der ÖPNV ist auch mit Blick auf Corona ein sicheres Verkehrsmittel, wenn alle sich an die Regeln halten.“

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt aber nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.

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